HGB-konforme Lagerverwaltung
Wir dokumentieren jeden Wareneingang und -ausgang gemäß §§ 346–354 HGB. Ihre Bestände sind jederzeit prüffähig – für Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfungen.
Ergebnis: Revisionssichere Inventur, keine Haftungslücken.Fracht- und Logistiknetzwerk
Leistungsversprechen
Wir dokumentieren jeden Wareneingang und -ausgang gemäß §§ 346–354 HGB. Ihre Bestände sind jederzeit prüffähig – für Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfungen.
Ergebnis: Revisionssichere Inventur, keine Haftungslücken.Unsere Flotte erfüllt die aktuellen Auflagen der GüKG-Novelle 2025: Abbiegeassistenten, Telematik und optimierte Lenkzeiten. Genehmigungen werden vorab geprüft.
Ergebnis: Keine Stillstände durch fehlende Konformität.Jede Sendung wird via Telematik überwacht. Temperatur, Erschütterungen und Standort sind live abrufbar – für Rohstoffe und technische Hardware gleichermaßen.
Ergebnis: Transparenz von der Rampe bis zum Ziel.Wir identifizieren und bewerten Transportrisiken systematisch. Haftungsfragen werden vertraglich klar geregelt – inklusive Versicherungslösungen für Großvolumiges.
Ergebnis: Kalkulierbare Kosten, keine Überraschungen bei Schäden.Wir prüfen Ihre Fahrzeuge und Prozesse auf Einhaltung von GüKG und HGB. Inklusive Schulung Ihrer Fahrer zu Lenkzeiten, Ladungssicherung und Dokumentation.
Ergebnis: Reduzierte Bußgeldrisiken und höhere Auslastung.Bei Engpässen oder Störungen aktivieren wir vorgeprüfte Alternativrouten und Ersatzfahrzeuge – stets unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Ergebnis: Liefertreue auch in Krisensituationen.Operative Dienstleistungen für die transportsichere und HGB-konforme Abwicklung von Massengütern und technischer Hardware.
Wareneingangsprüfung, Chargenrückverfolgung und Inventur nach § 388 HGB. Temperaturgeführte Zonen für Rohstoffe und Elektronikkomponenten.
Prüfsichere Dokumentation – direkt aus dem WMSGenehmigungsmanagement für Überlängen und Schwergut bis 120 t. Begleitfahrzeug-Organisation, Routenplanung mit Brückenlast-Prüfung.
Reduziert Vorlaufzeiten um durchschnittlich 2,5 WerktageZertifizierte Beförderung und Umschlag von Gefahrgütern der Klassen 3, 4.1, 6.1, 8 und 9. Tägliche Dichteprüfung der IBC und Fässer.
Vollständige ADR-Konformität inkl. TunnelbeschränkungenZeitfenstergesteuerte Andienung für Produktionsbänder. Abruf per EDI, Lieferabruf mit 90-Minuten-Fenster, inkl. Bereitstellungsfläche.
Bandstillstand-Risiko unter 0,3 % pro MonatElektronische Zollanmeldung für Drittlandswaren (Einfuhr, Ausfuhr, Versand). Präferenzkalkulation und Ursprungsnachweise nach HGB.
Zollpapiere innerhalb von 4 Stunden nach AnkunftSichtprüfung, Funktionskontrolle und Schadensprotokoll bei retournierter technischer Hardware. Sortenreine Einlagerung oder Verschrottung nach ElektroG.
Wiedereinlagerungsquote von 82 % nach PrüfungBleiben Sie informiert über Änderungen im HGB und GüKG, die Ihre Logistikprozesse betreffen. Unser Newsletter fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten verschärfte Anforderungen an die Lagerdokumentation für Massengüter. Wir erläutern die konkreten Umsetzungsschritte.
Zum FachbeitragDie neue Verordnung vereinfacht die Genehmigung für Schwertransporte unter 50 Tonnen. Erfahren Sie, welche Unterlagen jetzt erforderlich sind.
Details abrufenUnser Leitfaden zeigt, wie Sie HGB- und GüKG-Vorgaben in der täglichen Disposition umsetzen – mit Checkliste für den Fuhrpark.
Leitfaden herunterladenKompakte Antworten zu den wichtigsten Pflichten im gewerblichen Gütertransport und der Lagerlogistik.
Der Frachtführer muss Wareneingang, -ausgang sowie Lagerbestände lückenlos dokumentieren. Bei Verlust oder Beschädigung haftet er bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, sofern kein Verschulden des Absenders vorliegt.
Ja, sobald das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3,5 Tonnen übersteigt. Für Schwertransporte ab 40 Tonnen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Neben der jährlichen Hauptuntersuchung schreibt das GüKG für Transporte über 7,5 Tonnen halbjährliche Sicherheitschecks vor – inklusive Bremsen, Reifen und Abbiegeassistenten.
Nein. Für Gefahrguttransporte ist ein ADR-Schulungsnachweis für Fahrer und Disponenten Pflicht. Die Unterweisung muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Das GüKG sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro vor. Bei wiederholten Verstößen droht der Entzug der Gemeinschaftslizenz. Digitale Kontrollgeräte müssen täglich ausgelesen werden.
Ja, sofern die Ware länger als 24 Stunden verbleibt. Das HGB verlangt eine getrennte Buchung von Durchlauf- und Lagerbeständen, um die Haftungsgrenzen korrekt zu bestimmen.