Nutzungsbedingungen für Fracht- und Logistikdienstleistungen
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Supply-Chain-Plattform und die Inanspruchnahme von Transport- und Lagerleistungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die die furnitureforgrowth.com GmbH (nachfolgend „Anbieter") im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit als Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter erbringt. Vertragspartner können ausschließlich Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) sein. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Dienstleistungen ausgeschlossen.
Die Beförderung von Gütern erfolgt auf Grundlage der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) sowie der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Planung, Organisation und Durchführung von nationalen und internationalen Transporten großvolumiger Rohstoffe und technischer Hardware, einschließlich der damit verbundenen Umschlags-, Lagerungs- und Zollabwicklungsleistungen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Rahmenvertrag.
Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (Unterfrachtführer, Subunternehmer) zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Die Haftung des Anbieters für das Verschulden solcher Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB.
- Transportleistungen nach GüKG und HGB
- Lagerung von Massengütern und technischer Hardware
- Zollabwicklung und Exportkontrolle
- Supply-Chain-Beratung und Risikoanalyse
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung des Transports oder der Lagerung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die genaue Bezeichnung des Gutes, dessen Menge, Gewicht, Abmessungen, Gefahrgutklassifizierung sowie etwaige besondere Handhabungshinweise.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben resultieren, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des GüKG, insbesondere der Genehmigungspflichten für Schwertransporte, obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.1 Verpackung und Kennzeichnung
Der Auftraggeber hat das Transportgut so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass es bei Anwendung der üblichen Sorgfalt während des Transports und der Lagerung keinen Schaden nimmt. Die Kosten für eine unzureichende Verpackung trägt der Auftraggeber.
3.2 Mitwirkungspflichten bei der Zollabwicklung
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter alle für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente (Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Einfuhrgenehmigungen) spätestens 48 Stunden vor Grenzübertritt zu übermitteln.
4. Haftung und Verantwortlichkeit
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die während der Beförderung oder Lagerung an den Gütern entstehen, richtet sich nach den Vorschriften des HGB (§§ 425 ff. HGB). Die Haftungssumme ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Gutes begrenzt, sofern kein höherer Wert deklariert wurde.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Streiks verursacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
- Haftung nach HGB: 8,33 SZR/kg
- Höherwertdeklaration gegen Aufpreis möglich
- Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
- Keine Haftung für mittelbare Schäden
4.1 Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach der Ablieferung des Gutes. Die Verjährungsfrist für Regressansprüche des Anbieters gegen Dritte beträgt drei Jahre.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsangebot oder der Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Anbieter kann die weitere Erbringung von Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebsgeheimnisse, Kundenlisten und technische Spezifikationen, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Einzelverträge enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß nach Abmahnung nicht abstellt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
8. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist oder wesentliche Änderungen des Leistungsangebots dies rechtfertigen. Der Auftraggeber wird über Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in 98574 Schmalkalden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Rückfragen zu diesen Nutzungsbedingungen steht Ihnen unser Rechtsservice unter info@furnitureforgrowth.com oder telefonisch unter +49 3686 0395514 zur Verfügung.